Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 05.08.2004 - 15 TaBV 34/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Neuwahl und Abberufung der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 38 Abs. 2 S. 8, 27 Abs. 1 S. 5 BetrVG
Neuwahl und Abberufung der freizustellenden Betriebsratsmitglieder - LAG Düsseldorf
§§ 38 Abs. 2 S. 8, 27 Abs. 1 S. 5 BetrVG
Neuwahl und Abberufung der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 23.02.2004 - 5 BV 76/03
- ArbG Düsseldorf, 23.03.2004 - 5 BV 76/03
- LAG Düsseldorf, 05.08.2004 - 15 TaBV 34/04
- BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 74/91
Neuwahl freizustellender Betriebsratsmitglieder
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.08.2004 - 15 TaBV 34/04
Auch ist es nicht erforderlich, dass vor der Neuwahl zunächst eine (Kollektiv-) Abberufung sämtlicher bislang freigestellter Betriebsratsmitglieder erfolgt (im Anschluss an BAG vom 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - entgegen BAG vom 13. November 1991 - 7 ABR 18/91).Die Beteiligten zu 2) und 3) berufen sich diesbezüglich auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 29.04.1992, 7 ABR 74/91.
Mit Beschluss vom 23.03.2004, auf den im Übrigen Bezug genommen wird, hat das Arbeitsgericht Düsseldorf den Antrag zurückgewiesen und dies im Wesentlichen damit begründet, dass eine Abberufung der Betriebsratsmitglieder vor der Neuwahl entbehrlich gewesen sei, wie das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 29.04.1992 (7 ABR 74/91) zutreffend entschieden habe, selbst wenn dieser Beschluss im Widerspruch zum Beschluss desselben Senats vom 13.11.1991 stehe.
Wie schon das Arbeitsgericht folgt auch die Kammer der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.04.1992 (7 ABR 74/91 - AP Nr. 15 zu § 38 BetrVG 1972).
- BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91
Betriebsausschuß-Wahlanfechtung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.08.2004 - 15 TaBV 34/04
Auch ist es nicht erforderlich, dass vor der Neuwahl zunächst eine (Kollektiv-) Abberufung sämtlicher bislang freigestellter Betriebsratsmitglieder erfolgt (im Anschluss an BAG vom 29. April 1992 - 7 ABR 74/91 - entgegen BAG vom 13. November 1991 - 7 ABR 18/91).b) Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss vom 13.11.1991 (7 ABR 18/91 - AP Nr. 3 zu § 27 BetrVG 1972) kann nicht gefolgt werden.
- BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 2/92
Nachwahl eines freizustellenden Betriebsratsmitglieds
Auszug aus LAG Düsseldorf, 05.08.2004 - 15 TaBV 34/04
Sie müssen nicht darüber hinaus noch persönlich durch den Ausgang der Wahl betroffen sein (BAG v. 28.10.1992 - 7 ABR 2/92 - AP Nr. 16 zu § 38 BetrVG 1972).
- BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 47/04
Freistellungswahl - Erhöhung der Anzahl freizustellender Betriebsratsmitglieder
Die Rechtsbeschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. August 2004 - 15 TaBV 34/04 - wird zurückgewiesen. - LAG Niedersachsen, 12.12.2005 - 5 TaBV 16/05
Abberufung "en bloc" und Neuwahlen zur Freistellung von Betriebsratsmitgliedern …
Diese Auffassung steht mit der - weitergehenden und umstrittenen - Rechtsprechung des BAG im Beschluss vom 29.04.1992 (7 ABR 74/91 AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 15 = EZA BetrVG 1972 § 38 Nr. 13, ebenso LAG Düsseldorf 05.08.2004 - 15 TaBV 34/04 - LAGE BetrVG 2001 § 38 Nr. 1) in Einklang.